Es handelt sich um einen Fonds, der von zwei Amerikanern in Berlin gegründet wurde. Mit Entscheidung vom 10. Juni 2008 hat die für das Sammlungsrecht zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier der Gesellschaft jegliche Spendensammlung mit sofortiger Wirkung, bezogen auf das Bundesland Rheinland-Pfalz, untersagt.
Da keine Identität zwischen den Organisationen besteht, kann und wird die dPV diesbezüglich auch keine Spendenquittungen für mögliche Einzelspenden an den „Internationalen Parkinson Fonds Deutschland“ ausstellen.